1. Kontaktiere deinen Schadensregulierer

Die meisten Unklarheiten können normalerweise in einem direkten Gespräch über Telefon beseitigt werden. Daher empfehlen wir, dass du dich im Fall einer Beschwerde in Bezug auf deinen Antrag zunächst an deinen Schadensregulierer wendest.

Wenn du dir nicht sicher bist, wer dein Schadensregulierer ist, findest du Informationen dazu in dem Brief, den du im Zusammenhang mit der Bearbeitung deines Falls erhalten hast.

2. Bitte um erneute Prüfung deines Falles

Wenn du nach dem Gespräch mit deinem Schadensregulierer noch nicht zufrieden bist, kannst du bei Agria kostenlos eine erneute Antragsprüfung für deine Schadenmeldung anfordern. Wir bitten dich in diesem Fall um eine schriftliche Anfrage per E-Mail.

Es ist wichtig, dass du so detailliert wie möglich beschreibst, warum du unseren Beschluss auf deinen Erstattungsantrag für falsch hälst und Widerspruch einlegen willst. Sende uns bitte erneut alle Informationen vollständig zu, die du für diesen Fall hast. Bei einer erneuten Antragsprüfung wird stets ein anderer Sachbearbeiter deinem Fall zugewiesen, sodass alle Unterlagen und Informationen unabhängig von der ersten Behandlung deines Antrags bearbeitet werden.

Sende uns bitte folgende Informationen:

  • Deine Versicherungsnummer / Schadensnummer
  • Welcher Beschluss überprüft werden soll
  • Warum du unseren Beschluss für falsch hälst
  • Evtl. neue Details, die in der früheren Bearbeitung gefehlt haben
  • Ggf. weitere Ergänzungen, die Aufschluss über deinen Fall geben könnten

Beachte bitte: Wenn es sich bei deinen Ergänzungen um Erläuterungen oder Änderungen in deiner Fallgeschichte handelt, muss deine Fallgeschichte zusammen mit der Anfrage auf erneute Antragsprüfung zugesendet werden.

Sende deine Anfrage zur erneuten Prüfung per E-Mail an:

Denke bitte daran, deine Versicherungsnummer in die Betreffzeile deiner E-Mail einzugeben.

info@agriatierversicherung.de

3. Versicherungsgericht

Du kannst uns vor dem zuständigen Gericht verklagen, in dessen Bezirk wir unseren Sitz haben, in dem du deinen Wohnsitz hast oder in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, wenn du keinen festen Wohnsitz hast.

4. Verjährungsregeln

Verjährung bedeutet, dass du die Möglichkeit für eine Erstattung von deiner Versicherung verlieren kannst, wenn du deine Anforderung uns gegenüber nicht innerhalb einer bestimmten Zeit stellst. Du verlierst dann dein Recht auf Versicherungserstattung oder sonstigen Schutz, wenn du nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem du gemäß dem Versicherungsvertrag schutzberechtigt bist, Anspruch erhebst.