Pferdegrippe

Die Pferdeinfluenza wird durch ein hochansteckendes Virus verursacht, das in zwei verschiedenen Typen, A1 und A2, vorkommt. Die Pferdegrippe ist hoch ansteckend und das ganze Jahr über verbreitet.

Zu den Symptomen gehören hohes Fieber, verschlechtertes Allgemeinbefinden, Husten und Nasenausfluss. Da das Fieber häufig steigt und fällt, ist es wichtig, die Fieberkurven zu kontrollieren. Miss regelmäßig die Temperatur und notiere die Gradzahlen, damit du den Verlauf im Blick hast.

Lass dein Pferd einige Wochen lang ausruhen, damit es sich erholen kann. Die Pferdegrippe wird über die Luft übertragen - ein einziges infiziertes hustendes Pferd im Stall reicht aus, um alle Pferde des Stalles anzustecken.

Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, solltest du den Kontakt zu reisenden Pferden aus fremden Ställen meiden und dein Pferd nicht an fremden Pferden schnuppern lassen.

Anforderungen an die Influenza-Impfung

Grundimmunisierung:

Ab 2019 gilt eine neue Regelung für alle Pferde, die als Fohlen und Jungpferde mit der Grundimpfung beginnen, oder für Pferde, die seit mehr als einem Jahr nicht mehr geimpft wurden und die Grundimpfung erneut beginnen müssen.

Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Fohlen erhalten die erste Impfung im Alter von ca. sechs Monaten. Vier bis sechs Wochen später wird die zweite Impfung gegen Influenza verabreicht. Ein halbes Jahr später wird den Pferden die dritte und letzte Impfung verabreicht. Erst dann ist die Grundimmunisierung abgeschlossen.

Die Pferde erhalten nach der Grundimmunisierung einmal jährlich eine Auffrischungsimpfung, um die Immunität gegen die Pferdeinfluenza aufrechtzuerhalten.

Auffrischungsimpfung:

Das Mindestintervall für die Auffrischungsimpfung beträgt laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ein Jahr, es wird jedoch dringend empfohlen, die Impfung alle sechs Monate aufzufrischen. Dies gilt auch für Pferde und Ponys, die häufig transportiert werden, und zwar nicht nur für Turniere, sondern auch für Training oder andere Aktivitäten.

Für Turnierpferde ist eine halbjährliche Auffrischungsimpfung vorgeschrieben. Ab 14 Tage nach der zweiten Impfung und 7 Tage nach der dritten Impfung sind Turnierstarts möglich. Die erste Auffrischungsimpfung wird nach sechs Monaten für Pferde unter vier Jahren, für aktive Turnierpferde und im Falle eines Influenzaausbruchs empfohlen.

Herpes

Mit der Herpesimpfung kann man sein Pferd nicht vor einer Infektion schützen, man trägt jedoch dazu bei, die Ausbreitung des Herpes-Virus einzudämmen und damit die Viruslast und den Infektionsdruck für eine Pferdepopulation zu verringern. In den meisten Pferden schlummert das Herpes-Virus inaktiv, durch Stress und ein geschwächtes Immunsystem kann es aktiv werden. Man unterscheidet verschiedene Herpes-Virus Stämme (EHV-1 und EHV-4). EHV-1 ist die neurologische Form, er führt zu Lähmungserscheinungen und muss sehr schnell diagnostiziert und behandelt werden, um die Euthanasie zu vermeiden.

EHV-4 ist in der Symptomatik der Pferdegrippe ähnlich.

Anforderungen an die Herpes-Impfung

Grundimmunisierung:

Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen und wird bei Fohlen ab einem Alter von sechs Monaten durchgeführt. Nach vier bis sechs Wochen erhalten die Pferde die zweite Impfung und nach sechs Monaten die dritte Impfung.

Die Impfung gegen EHV-1 kann entweder mit einem Lebend- oder Inaktivimpfstoff erfolgen. Deshalb sind die empfohlenen Impfintervalle zwischen der ersten und zweiten Impfung je nach Hersteller zu beachten. Die Pferde müssen mit dem gleichen Impfstoff grundimmunisiert werden, um ein optimales Impfergebnis zu erzielen.

Auffrischungsimpfung:

Es wird ein Impfintervall von 6 Monaten (+21 Tagen) empfohlen.

Für alle Pferde, die an Turnierveranstaltungen gem. LPO teilnehmen, gilt seit dem 01. Januar 2023 eine Impfpflicht gegen EHV-1.

Vor einem Turnierstart müssen alle Pferde, die noch nie gegen EHV-1 geimpft wurden, oder keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben, oder der Impfabstand zwischen erster und zweiter Impfung mehr als sechs Monate (+21 Tage) war, neu grundimmunisiert werden. Pferde, für die es keine Information über die Grundimmunisierung gibt, dürfen an Turnieren nur teilnehmen, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre regelmäßig im Abstand von sechs Monaten (+21 Tage) geimpft wurden.

Ein Turnierstart ist 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich.

Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

Tetanus

Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, wird durch ein Bakterium verursacht, das unter Sauerstoffmangel wächst und im Inneren der meist unsichtbaren Infektionsstelle - zum Beispiel in Stichwunden oder in einem Hufabszess - Gift (Toxin) produziert. Das Toxin greift das Nervensystem an und führt dazu, dass das Pferd Schluckbeschwerden hat und steif wird.

Im nächsten Stadium steht das Pferd wie ein Sägebock mit erhobenem Kopf, gestrecktem Schweif und aufgerichteten Ohren. Außerdem wird das Pferd überempfindlich gegenüber Licht und Lärm. Im Endstadium kann das Pferd leicht umfallen, wenn man zum Beispiel versucht, ein Bein anzuheben. Die Sterblichkeit der betroffenen Pferde ist hoch.

Da sich Tetanus durch eine Impfung leicht verhindern lässt, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht, wenn das Pferd nicht geimpft wird.

Grundimmunisierung:

Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Gemäß der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) erhalten Fohlen ab einem Alter von sechs Monaten die erste Impfung gegen Tetanus. Die zweite Impfung findet innerhalb von 4-6 Wochen nach der ersten Impfung und die dritte Impfung innerhalb von 12-14 Monaten nach der zweiten Impfung statt.

Auffrischungsimpfung:

Je nach Hersteller, gibt es unterschiedliche Impfintervalle (alle 2-3 Jahre) für die Auffrischungsimpfung. Der Tetanusimpfstoff ist häufig in einem Kombinationsimpfstoff mit der Pferdegrippe enthalten.