Mädchen umarmt Schäferhund.
Schaden melden

Möchtest du einen Schaden melden?

Du kannst einen Schaden über unser Kundenportal „Meine Agria“, per App, E-Mail oder Post melden.

Formulare zur Schadenmeldung

  • Schadensabwicklung mit deiner Tierarztpraxis

    Bitte lege die unterschriebene Abtretungserklärung in der Praxis vor – auch digital möglich.

  • Verkehrsunfall

    Bitte sende uns im Falle eines Verkehrsunfalls das polizeiliche Unfallprotokoll zusammen mit deiner Schadenmeldung.

  • Haftpflichtschadenformular Hund

    Bitte sende uns das ausgefüllte Formular zusammen mit deiner Schadenmeldung per E-Mail zu.

  • Haftpflichtschadenformular Pferd

    Bitte sende uns das ausgefüllte Formular zusammen mit deiner Schadenmeldung per E-Mail zu.

Häufige Fragen zur Schadenmeldung

Hier erhältst du Antworten auf Fragen zur Schadenmeldung deines Tieres

Wie reiche ich einen Schaden für die Tier-Krankenversicherung ein?

Am schnellsten und einfachsten kannst du einen Schaden in Form einer Tierarztrechnung melden, indem du dich bei „Mein Agria“ einloggst. Auch Ergänzungen zu bereits gemeldeten Schäden sind dort jederzeit möglich.

So reichst du eine Tierarztrechnung ein:

  1. Melde dich bei „Meine Agria“ an.
  2. Wähle das betroffene Tier aus.
  3. Klicke auf die rote Schaltfläche „Schaden melden“.
  4. Beginne mit deiner Schadenmeldung und beantworte die angegebenen Fragen so gut wie möglich, um Rückfragen zu vermeiden
  5. Lade die Unterlagen von der Tierklinik oder dem Tierarzt hoch, z. B. per Foto oder als Datei.
    Wichtig: Falls es mehrere Seiten gibt, reiche jede Seite ein.
  6. Achte darauf, dass auf den Unterlagen Folgendes gut erkennbar ist:
    • Identität des Tieres
    • Besuchsdatum
    • Diagnose
    • Leistungsabrechnung der durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen
    • Aufführung der verabreichten und abgegebenen Medikamente
  7. Prüfe, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind, insbesondere deine Kontoverbindung für die Auszahlung.
  8. Sende die Schadenmeldung ab! Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail oder SMS.
  9. Nachdem dein Schaden bearbeitet wurde, bekommst du ein Schreiben per E-Mail oder Post mit der Entscheidung. Die Erstattung wird nach 3–5 Werktagen auf dein Konto überwiesen.

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Wie reiche ich einen Schaden für die Haftpflichtversicherung ein?

Möchtest du einen Haftpflichtschaden melden, sende uns bitte eine E-Mail und füge alle relevanten Unterlagen sowie das Haftpflichtschadenformular für Hund oder Pferd als Anhang bei. Bitte beschreibe dabei auch, wie es zu dem Schadenfall gekommen ist und wer betroffen ist.

In welchem Dateiformat solltest du Rechnungen oder andere Dokumente einsenden?

Bitte sende deine Rechnungen in einem der folgenden Formaten:
PDF, JPG, JPEG, PNG oder GIF.

Am einfachsten ist es, wenn du deinen Tierarzt direkt bittest, die Rechnung per E-Mail an dich zu senden. So kannst du sie unkompliziert an uns weiterleiten. Für die meisten Praxen ist das kein Problem und schont zudem die Umwelt.

Wenn du die Rechnung selbst abfotografierst, achte bitte auf eine gute Bildqualität:

  • Kein Teil der Rechnung darf abgeschnitten sein.
  • Das Foto muss scharf und kontrastreich sein.

Ist es möglich einen Schaden per E-Mail einzureichen?

Schaden einreichen für eine Tier-Krankenversicherung

Die Bearbeitung von Schäden der Krankenversicherung deines Tieres ist am schnellsten und einfachsten möglich, wenn du deine Schadenmeldung über „Mein Agria“ einreichst (siehe Anleitung oben). Falls du keinen Zugriff auf „Mein Agria“ hast, kannst du deine Schadenmeldung auch per E-Mail einreichen. Die Bearbeitung per E-Mail kann allerdings etwas länger dauern.

Bitte vergewissere dich, dass auf der Rechnung folgende Informationen vermerkt sind: 

  • Identität des Tieres
  • Besuchsdatum
  • Diagnose
  • Leistungsabrechnung der durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen
  • Aufführung der verabreichten und abgegebenen Medikamente

Haftpflichtschaden einreichen

Möchtest du einen Haftpflichtschaden einreichen, ist dies ausschließlich per E-Mail möglich.

Gib bitte folgendes an: 

  • deinen Namen 
  • deine Versicherungsnummer 
  • Angaben zu deinem Tier, sowie zur Art und zum Verlauf des Schadens bzw. der Erkrankung

 

Kann ein Schaden per Post eingereicht werden?

Falls du dich nicht bei „Mein Agria“ einloggen kannst, kannst du deine Schadenmeldung selbstverständlich auch per Post einreichen. Bitte beachte, dass die Bearbeitung auf dem Postweg länger dauern kann.

Bitte vergewissere dich, dass auf der Rechnung folgende Informationen vermerkt sind: 

  • Identität des Tieres
  • Besuchsdatum
  • Diagnose
  • Leistungsabrechnung der durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen
  • Aufführung der verabreichten und abgegebenen Medikamente

So gehst du vor:

  • Mache Kopien aller erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Befunde, Arztbriefe) und entferne die EC-Belege, damit alle Informationen gut sichtbar sind.
  • Lege alle Unterlagen vollständig in einen Umschlag.

Gib zudem Folgendes an:

  • deinen Namen und deine Adresse,
  • deine Kontodaten für die Auszahlung,
  • die Versicherungsnummer deines Tieres,
  • Angaben zu deinem Tier sowie zur Art und zum Verlauf des Schadens bzw. der Erkrankung.

Postanschrift für Schadenmeldungen:

Agria Tierversicherung
Zweigniederlassung Deutschland
Klaus-Bungert-Str. 5
40468 Düsseldorf

 

Kann dein Tierarzt direkt mit Agria abrechnen?

Ja, in den meisten Fällen können wir dir helfen und direkt mit dem Tierarzt abrechnen.

Bitte beachte, dass nicht alle Tierarztpraxen diesen Service anbieten.
Erkundige dich am besten vorab bei deinem Tierarzt.

Wie melde ich einen Schaden, wenn mein Tier verstorben ist?

Ist dein Tier eingeschläfert worden oder verstorben, sende bitte alle relevanten Belege sowie Informationen zum Schaden oder Todesfall an Agria. Melde den Schaden am besten über „Mein Agria“.

Bitte achte darauf, dass deine Schadenmeldung Folgendes enthält:

  • Versicherungsnummer
  • Name und Adresse
  • Diagnose der Erkrankung oder Beschreibung des Unfalls oder des Vorfalls

Hast du eine Lebensversicherung für dein Tier abgeschlossen?

Dann melde im Todesfall deines Tieres den Schaden über „Mein Agria“ und reiche alle erforderlichen Unterlagen ein, damit wir deinen Anspruch prüfen können.

Wann ist eine Obduktion notwendig?

In manchen Fällen kann eine Obduktion erforderlich sein, damit dir die Lebensversicherung ausgezahlt werden kann.
Bitte kontaktiere uns, damit wir beurteilen können, ob für dein Tier eine Obduktion notwendig ist.

Eine Obduktion können wir zum Beispiel verlangen, wenn:

  • die Ursache für das Einschläfern oder den Tod deines Tieres nicht eindeutig festgestellt werden konnte,
  • das Tier jünger als zwei Jahre war,
  • wenn es sich um eine hohe Lebensversicherungssumme handelt,
  • die Versicherung erst kürzlich abgeschlossen oder im letzten Jahr geändert wurde, oder das Tier weniger als ein Jahr versichert war.

Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung und Erstattung

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um deinen Eigenanteil und wie die Erstattung funktioniert.

Wie wird dein Schaden so schnell wir möglich erstattet?

Damit die Regulierung des Schaden deines Tieres reibungslos läuft, müssen ein paar Informationen für den Claims Handler gegeben sein: 

  • Name, Geburtsdatum und möglichst Chipnummer des Tieres
    • Bei abweichendem Zucht- und Rufnamen: Chipnummer unbedingt angeben
  • Diagnose oder Konsultationsgrund bei symptomatischer Behandlung
  • Befund bei Diagnostik
  • Medikamente mit Einzelpreisen und Wirkstoff/Handelsnamen
  • Alle Seiten der Rechnung 

Woher weißt du, welche Kosten für dein Tier erstattungsfähig sind?

In deinem Versicherungsschein, den Bedingungen deiner abgeschlossenen Versicherung, sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Agria (ganz am Ende deiner Versicherungsbedingungen) findest du alle Informationen darüber, welche Schäden, Krankheiten oder Zustände von der Versicherung abgedeckt sind, welche nicht abgedeckt sind oder für welche besondere Regelungen gelten. In deinem Versicherungsschein können Krankheiten oder Verletzungen ausgeschlossen werden, die dein Tier bereits vor Versicherungsbeginn hatte. 

Du hast Rechnungen von verschiedenen Behandlungsterminen?

Sende uns alle Rechnungen zu. Es spielt keine Rolle, ob sie von verschiedenen Tierärzten oder aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen. Auch wenn mehrere Tiere auf einer Rechnung aufgeführt sind, kannst du die Rechnung einreichen.

Bitte beachte jedoch, dass die Bearbeitung deines Schadensfalls länger dauern kann und möglicherweise Rückfragen entstehen, wenn:

  • die Rechnungen nicht in chronologischer Reihenfolge eingereicht werden,
  • der Schaden schon länger zurückliegt und die Unterlagen eventuell unvollständig sind,
  • der Schaden verschiedene Versicherungsjahre betrifft,
  • auf einer Rechnung verschiedene Tiere angegeben sind,
  • eine Rechnung Behandlungen über einen sehr langen Zeitraum umfasst.

Behandlungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, können nicht erstattet werden.

Wie weißt du, wie viel Geld von der Versicherungssumme übrig ist?

Kontaktiere uns oder melde dich in „Mein Agria“ an und klicke auf die Details der Versicherung deines Tieres, um zu sehen, wie viel Geld du noch von deiner Versicherungsumme übrig hast. 

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung und Erstattung für Kleintiere?

Berechnungsbeispiel für die Hunde- und Katzen-Krankenversicherung:

Die Selbstbeteiligung richtet sich danach, welchen Erstattungssatz du ausgewählt hast. Das bedeutet: Je nachdem, wie hoch dein Erstattungssatz ist, bezahlst du einen bestimmten Anteil der Kosten selbst – der restliche erstattungsfähige Betrag wird von der Versicherung übernommen.

Variable Selbstbeteiligung:

5% bis 20% (abghängig vom gewählten Erstattungssatz)

Beispiel für die Verrechnung der Selbstbteiligung bei der Katze:

Katze Antonia war beim Tierarzt. Die Behandlung kostet 1.000€ und ist zu 100% erstattungsfähig. 

erstattungsfähige Tierarztkosten: 1.000€ 
Dein gewählter Erstattungssatz: 95%
Du bezahlst50€ 
Agria erstattet950€

 

 

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung und Erstattung beim Pferd?

Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Tierarztkosten, den du selbst zahlst. Sie besteht aus zwei Teilen:

Feste Selbstbeteiligung:

Wahlweise 200€, 300€ (Grundschutz) oder 400€

Diesen Betrag zahlst du pro Selbstbeteiligungsperiode (365 Tage) nur einmal – unabhängig davon, wie viele Tierarztbesuche du in dieser Zeit hast oder ob es sich um unterschiedliche Erkrankungen handelt.

Nach Ablauf von 365 Tage beginnt ein neuer Selbstbeteiligungszeitraum. Das heißt: Sobald nach Ablauf der 365 Tage ein neuer erstattungsfähiger Schaden eingereicht wird, wird die Selbstbeteiligung erneut abgezogen.

Variable Selbstbeteiligung:

20%

Diesen Anteil von 20% zahlst du bei jedem Tierarztbesuch. Die variable Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Erstattungssatz von 80% und wird von den Kosten abgezogen, die über die feste Selbstbeteiligung hinausgehen.

Beispiel:

Dein Pferd Anton war beim Tierarzt. Die Gesamtkosten betragen 1.000 €.

erstattungsfähige Tierarztkosten:1.000€
Die feste Selbstbeteiligung (nur einmal pro Periode)200€
Die variable Selbstbeteiligung bei 80% Erstattungssatz: 160€ (20€ von 800€ = 160€)
Agria erstattet: 640€
Dein Eigenanteil:360€

 

 

Wann erhältst du deine Erstattung?

Wenn du deine Schadensmeldung eingereicht und einen Leistungsbescheid erhalten hast (per Mail und direkt in Meine Agria), dauert es ab dem Bescheid in der Regel 3–5 Werktage, bis deine Erstattung ausgezahlt wird.

 

 

 

Für dich als Kunde.

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