Hund liegt auf Behandlungstisch
Einfach für Tierhalter. Direkt für Tierarztpraxen.

Direktabrechnung mit Agria

Mit der Direktabrechnung kann die Tierarztpraxis die versicherten Behandlungskosten direkt mit Agria abrechnen. Das bedeutet weniger Vorleistung für Tierhalter und eine unkomplizierte Abwicklung zwischen Praxis und Versicherung.

Für Tierarztpraxen

Sie möchten direkt mit Agria abrechnen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Direktabrechnung, unsere Abtretungserklärung sowie die Kontaktdaten unseres Schadenteams.

Abtretungserklärung herunterladen

Wie funktioniert die Direktabrechnung mit Agria?

Bei der Direktabrechnung rechnet eure Tierarztpraxis die versicherten Behandlungskosten direkt mit Agria ab. Dafür benötigen wir die Tierarztrechnung sowie eine von euch und dem Tierhalter unterschriebene Abtretungserklärung. Beide Dokumente können entweder von euch oder vom Tierhalter bei uns eingereicht werden.

Nach Prüfung der Unterlagen überweisen wir die erstattungsfähigen Kosten direkt an eure Praxis. Eventuelle Selbstbeteiligungen und nicht versicherte Kosten müssen anschließend zwischen Praxis und Tierhalter verrechnet werden.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Direktabrechnung?

Für die Direktabrechnung benötigen wir die Tierarztrechnung mit Angabe der Diagnose sowie eine von euch und dem Tierhalter unterschriebene Abtretungserklärung.

Weitere medizinische Unterlagen wie Befunde, Behandlungsberichte oder Krankenakten fordern wir nur bei Bedarf an, beispielsweise bei Unklarheiten oder wenn das Tier erst seit kurzer Zeit versichert ist.

Wir wissen, wie viel im Praxisalltag zu tun ist, und möchten den zusätzlichen Aufwand für euch so gering wie möglich halten.

Wohin senden wir die Rechnung und die Abtretungserklärung?

Ihr könnt die Tierarztrechnung mit Diagnose und die vollständig unterschriebene Abtretungserklärung gemeinsam per E-Mail an unser Schadenteam senden: info@agriatierversicherung.de.

Alternativ kann auch der Tierhalter die Unterlagen bei uns über das Kundenportal einreichen. Wichtig ist, dass uns beide Dokumente vorliegen, damit wir die Auszahlung an das Praxiskonto anweisen dürfen.

Wichtig: Wenn ihr eine Rechnung ohne Abtretungserklärung einreicht, erfolgt die Erstattung auf das bei uns hinterlegte Konto des Tierhalters und nicht an eure Praxis.

Kann unsere Praxis eine eigene Abtretungserklärung verwenden?

Ja, ihr könnt auch eure eigene Abtretungserklärung verwenden. Wichtig ist, dass sie sowohl vom Tierhalter als auch von eurer Praxis unterschrieben ist.

Wir empfehlen euch jedoch die Abtretungserklärung von Agria. Sie enthält zusätzliche Informationen zur Erstattung und kann bequem digital ausgefüllt werden. Das spart Zeit und erleichtert euch die Abwicklung im Praxisalltag.

Können wir vor einer Behandlung eine Kostenübernahme prüfen lassen?

Ja, ihr könnt vor einer geplanten Behandlung eine Kostenprüfung bei Agria anfragen. Sendet uns dafür am besten einen Kostenvoranschlag mit der Diagnose oder Verdachtsdiagnose sowie den geplanten Untersuchungen oder Behandlungsmaßnahmen.

Unser Schadenteam prüft anhand der vorliegenden Informationen, welche Kosten voraussichtlich von der Versicherung übernommen werden können. Die endgültige Erstattung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen.

Wie erfolgt die Auszahlung an unsere Praxis?

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überweisen wir die erstattungsfähigen Kosten direkt auf das Konto eurer Tierarztpraxis. Achtet bitte darauf, dass eure Bankverbindung auf der Rechnung oder der Abtretungserklärung angegeben ist.

Wichtig für die Zuordnung: Im Verwendungszweck unserer Überweisung erscheint aus technischen Gründen nur die Versicherungsnummer des Tierhalters. Damit ihr die Zahlung eindeutig zuordnen könnt, erhaltet ihr zu jeder Erstattung zusätzlich eine E-Mail von uns mit den relevanten Informationen, darunter die Versicherungsnummer und die Höhe des Erstattungsbetrags.

Eventuelle Selbstbeteiligungen und nicht versicherte Kosten rechnet ihr direkt mit dem Tierhalter ab.

Wie werden Selbstbeteiligungen und nicht versicherte Kosten abgerechnet?

Agria überweist ausschließlich die erstattungsfähigen Behandlungskosten direkt an eure Tierarztpraxis. Eventuelle Selbstbeteiligungen sowie nicht versicherte Kosten werden von der Erstattung abgezogen.

Den verbleibenden Rechnungsbetrag rechnet ihr anschließend direkt mit dem Tierhalter ab.

Auch der Versicherungsnehmer erhält von uns eine E-Mail mit dem Regulierungsschreiben, der Höhe der Erstattung und dem Hinweis, den offenen Restbetrag direkt mit eurer Praxis abzurechnen.

An wen können wir uns bei Fragen wenden?

Bei Fragen zur Direktabrechnung, zu eingereichten Rechnungen oder zum Bearbeitungsstand hilft euch unser Schadenteam gerne weiter.

Ihr erreicht uns per E-Mail oder telefonisch.

Bitte gebt bei Rückfragen möglichst die Versicherungsnummer des Tierhalters an, damit wir euer Anliegen schnell zuordnen können.

Tierärztin untersucht Pferdehuf

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Für Tierhalter

Du möchtest deine Tierarztrechnung direkt über Agria abrechnen lassen? Erfahre, wie die Direktabrechnung funktioniert, was du dafür tun musst und was bei Selbstbeteiligungen oder nicht versicherten Kosten passiert.

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Wie funktioniert die Direktabrechnung mit meiner Tierarztpraxis?

Mit der Direktabrechnung kann deine Tierarztpraxis die versicherten Behandlungskosten direkt mit Agria abrechnen. So musst du nicht die gesamte Tierarztrechnung selbst vorstrecken.

Voraussetzung ist, dass deine Tierarztpraxis der Direktabrechnung zustimmt und ihr beide eine Abtretungserklärung unterschreibt. Diese wird zusammen mit der Tierarztrechnung bei Agria eingereicht.

Nach der Prüfung überweisen wir die erstattungsfähigen Kosten direkt an deine Tierarztpraxis. Du erhältst von uns eine E-Mail mit dem Regulierungsschreiben und der Höhe der Erstattung. Eventuelle Selbstbeteiligungen und nicht versicherte Kosten begleichst du anschließend direkt bei deiner Tierarztpraxis.

Ist die Direktabrechnung bei jeder Tierarztpraxis möglich?

Die Direktabrechnung ist ein freiwilliger Service der Tierarztpraxis. Ob eine Praxis direkt mit uns abrechnet, entscheidet sie selbst. Ist eine Direktabrechnung nicht möglich, bezahlst du die Rechnung zunächst selbst und reichst sie anschließend wie gewohnt bei uns ein.

Was muss ich für die Direktabrechnung tun?

Sprich vor der Abrechnung mit deiner Tierarztpraxis und frage, ob sie eine Direktabrechnung mit Agria anbietet.

Wenn deine Praxis einverstanden ist, füllt ihr gemeinsam die Abtretungserklärung aus und unterschreibt sie beide. Anschließend müssen nur noch die Abtretungserklärung und die Tierarztrechnung mit Diagnose bei uns eingereicht werden. Das kannst entweder du selbst oder deine Tierarztpraxis übernehmen.

Unsere Abtretungserklärung kannst du ganz einfach digital ausfüllen und anschließend unterschreiben.

Muss ich die Tierarztrechnung zunächst selbst bezahlen?

Nein, bei einer Direktabrechnung musst du den Betrag der Tierarztrechnung nicht vorstrecken. Agria überweist den erstattungsfähigen Betrag direkt an deine Tierarztpraxis.
Voraussetzung ist, dass deine Tierarztpraxis der Direktabrechnung zustimmt und die unterschriebene Abtretungserklärung vorliegt.

Deine Selbstbeteiligung und mögliche nicht versicherte Kosten zahlst du direkt an die Tierarztpraxis.

Muss ich bei der Direktabrechnung noch etwas selbst bezahlen?

Agria übernimmt die erstattungsfähigen Kosten entsprechend deinen Versicherungsbedingungen und überweist den Erstattungsbetrag direkt an deine Tierarztpraxis.

Deine Selbstbeteiligung sowie mögliche nicht versicherte Kosten rechnet die Tierarztpraxis direkt mit dir ab.

Welche Unterlagen werden für die Direktabrechnung benötigt?

Für die Direktabrechnung benötigen wir die Rechnung deiner Tierarztpraxis mit Angabe der Diagnose sowie die von dir und deiner Tierarztpraxis unterschriebene Abtretungserklärung zu der spezifischen Rechnung.

Sollten wir für die Bearbeitung weitere Informationen benötigen, beispielsweise einen Behandlungsbericht oder medizinische Befunde, fordern wir diese gesondert an.

Wer reicht die Unterlagen für die Direktabrechnung ein?

Die Unterlagen können entweder von dir über Meine Agria oder direkt von deiner Tierarztpraxis per Mail bei Agria eingereicht werden.

Wichtig ist, dass uns sowohl die Rechnung mit Angabe der Diagnose als auch die von dir und deiner Tierarztpraxis unterschriebene Abtretungserklärung vorliegen.

Sollte die Abtretungserklärung fehlen, überweisen wir den Erstattungsbetrag auf dein hinterlegtes Auszahlungskonto.

Kann ich vor einer geplanten Behandlung prüfen lassen, ob die Kosten übernommen werden?

Ja, wir können vorab prüfen, ob die vorgesehenen Leistungen grundsätzlich von deinem bestehenden Versicherungsschutz umfasst sind.
Sende uns dafür bitte entsprechende Informationen, wie den Behandlungsplan inkl. Diagnose oder Verdachtsdiagnose zur geplanten Behandlung und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag deiner Tierarztpraxis per Mail.

Woher weiß ich, welche Kosten Agria übernommen hat?

Sobald wir die Rechnung bearbeitet haben, erhältst du per E-Mail ein Regulierungsschreiben. Darin kannst du nachvollziehen, welche Kosten Agria übernommen hat und welcher Betrag gegebenenfalls noch von dir selbst zu zahlen ist.

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