
Züchter-Versicherung
Schutz ab dem 40. Trächtigkeitstag
Sichere dein Fohlen optimal ab – mit der Agria Züchter-Versicherung schützt du Fötus und Fohlen zuverlässig von der Trächtigkeit bis 30 Tage nach der Geburt. Unsere spezielle Kombilösung ist ideal für Züchter und kann ab dem 40. Trächtigkeitstag bis 30 Tage vor dem erwarteten Abfohlen abgeschlossen werden.
Deine Vorteile:
Krankenversicherung für die ersten 30 Tage
Dein Fohlen kann im Anschluss lückenlos weiterversichert werden.
Absicherung Resorption, Totgeburt, Verlust Fohlen
100% der Versicherungssumme bei versicherten Ereignissen.
Pauschale Entschädigung bei Tod der Mutterstute
Bis 30 Tage nach der Geburt.

Davon profitierst du:
- Finanzielle Absicherung, wenn dein Fohlen oder Fötus durch Krankheit, Unfall, Tod oder notwendige Einschläferung verstirbt.
- Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlung, Medikamente und medizinische Hufbearbeitung bis zum 30. Lebenstag des Fohlens.
- Pauschale Unterstützung, falls die Mutterstute innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Abfohlen verstirbt.
- Entschädigung auch bei Diebstahl des Fohlens oder Komplikationen während der Geburt.
- Transparent und flexibel: die Höhe der Lebensversicherung wählst du zwischen 1.000 € und 3.000 €
- Auch besondere Risiken wie Nabelbruch, Knochenfehlstellungen und Infektionen sind abgedeckt.
Was ist versichert?
Die Versicherung greift, wenn dein Fohlen oder Fötus während des Versicherungszeitraums durch Krankheit, Unfall oder Komplikationen verstirbt oder tierärztlich behandelt werden muss. Zu den versicherten Leistungen zählen:
- Entschädigung bei
- Nachgewiesenem Abort (Fehlgeburt)
- Resorbiertem Fohlen nach nachgewiesener Trächtigkeit
- Tod oder notwendiger Einschläferung des Fohlens innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt
- Pauschale Entschädigung in Höhe von 1.000 €, wenn die Mutterstute innerhalb der ersten 30 Lebenstage des Fohlens stirbt
- Versicherung für die tierärztliche Versorgung des Fohlens in den ersten 30 Lebenstagen (Krankenversicherung Premium), inklusive Erstattung der Behandlungskosten bis 10.000 €
- Entschädigung auch bei Diebstahl des Fohlens
- Absicherung bei zum Tod des Fohlens führenden Komplikationen während Trächtigkeit und Geburt
- Schutz bei Nabelbruch oder Knochenfehlstellungen
Wann erhältst du die volle Versicherungssumme?
Die volle Versicherungssumme erhältst du, wenn für dein Fohlen oder deinen Fötus die im Versicherungsschein vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel bei einem nachgewiesenen Verlust durch Krankheit, Unfall oder Komplikationen während der Trächtigkeit oder in den ersten 30 Lebenstagen. Ist der Wert des Fohlens oder die entstandenen Kosten geringer als die Versicherungssumme, wird die Entschädigung entsprechend angepasst.
Diese Bedingungen sind zu erfüllen
- Dein Fohlen muss aus der im Versicherungsschein angegebenen Mutterstute stammen und bei einem anerkannten Zuchtverband registriert sein.
- Die Versicherung kann ab dem 40. Tag der Trächtigkeit bis spätestens 30 Tage vor dem erwarteten Abfohlen abgeschlossen werden.
- Die Mutterstute muss zum Zeitpunkt des Abfohlens mindestens drei und höchstens 22 Jahre alt sein.
- Du verpflichtest dich, alle erforderlichen Nachweise und Dokumente, wie tierärztliche Untersuchungen oder Vermisstenanzeigen, im Leistungsfall einzureichen.
Bist du am Abschluss dieser Versicherung interessiert?
Häufige Fragen
Was ist die Züchterversicherung für Pferde?
Die Agria Züchterversicherung schützt Fötus und Fohlen deiner Zuchtstute von der Trächtigkeit bis zum 30. Lebenstag vor finanziellen Risiken durch Krankheit, Unfall oder Komplikationen.
Für welche Stuten kann ich die Züchterversicherung abschließen?
Du kannst die Versicherung für eingetragene Stuten abschließen, die beim Abfohltermin zwischen 3 und 22 Jahre alt sind.
Gibt es eine Wartezeit bei der Fohlen-Einzelversicherung?
Schließt du innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt eine Einzelversicherung für dein Fohlen ab, entfällt die Wartezeit. Dein Fohlen genießt den vollen Versicherungsschutz – sofort und im gleichen Umfang wie mit der Züchterversicherung.
Wie läuft die tierärztliche Behandlung des Fohlens in den ersten 30 Tagen ab?
Die Züchterversicherung übernimmt die Kosten für die tierärztliche Behandlung deines Fohlens bis zum 30. Lebenstag. Die Krankenversicherung der Mutterstute bleibt dabei unangetastet, sodass die volle Versicherungssumme für die Stute erhalten bleibt.
Wie viel wird bei tierärztlichen Behandlungen meines Fohlens erstattet?
Die Züchterversicherung übernimmt die Kosten für tierärztliche Untersuchungen, Behandlungen und Operationen bei Krankheit, Verletzung oder Unfall deines Fohlens bis zu seinem 30. Lebenstag – und zwar bis zu 10.000 €. Es gilt eine feste Selbstbeteiligung von 200 € und ein Erstattungssatz von 80 %.
Wie hoch ist die Entschädigung im Todesfall?
Bei Tod oder notwendiger Einschläferung deines Fötus oder Fohlens bis zum 30. Lebenstag bekommst du die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Du kannst zwischen 1.000 € und 3.000 € wählen. In diesem Fall gibt es keine Selbstbeteiligung.
Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen sind unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, alternative Heilmethoden sowie Behandlungen aufgrund grober Fahrlässigkeit.
Kontaktiere uns!
Ruf uns an oder schreibe uns eine Mail - wir beraten dich gern.
