Hund schnüffelt an Katze
Wie, wann, warum? - Wir erklären es dir!

Wartezeit bei Tierversicherungen

Für deine Hunde- oder Katzenversicherung gilt eine Wartezeit von 20 Tagen bei Krankheiten. Bei Unfällen besteht ein sofortiger Versicherungsschutz. Dies bedeutet, dass die Versicherung keine Krankheiten abdeckt, die innerhalb von 20 Tagen nach Inkrafttreten der Versicherung aufgetreten sind oder sich zu entwickeln begonnen haben.

Wenn du eine Tierversicherung abschließt, beginnt dein Versicherungsschutz sofort ab dem Tag, an dem du den Vertrag unterschreibst. Für Schäden, die durch plötzliche äußere Einwirkung entstehen – zum Beispiel einen Unfall oder ein Trauma – gilt die Versicherung sofort und ohne Wartezeit.

Für Krankheiten gilt in der Regel eine Wartezeit von 20 Tagen. Das bedeutet: Deine Versicherung übernimmt keine Kosten für Krankheiten, die innerhalb der ersten 20 Tage nach Beginn deiner Versicherung entstehen oder sich entwickeln.

Bei bestimmten Krankheiten, etwa manchen degenerativen Rücken- und Gelenkerkrankungen beim Hund oder versteckten Krankheiten, kann die Wartezeit für Hunde- und Katzenversicherungen bis zu zwölf Monate betragen. Alle Details hierzu findest du in den Versicherungsbedingungen zu deinem Tier und gewählten Produkt.

Die Versicherung gilt grundsätzlich nicht für Krankheiten, Verletzungen oder andere Schadensereignisse, die schon vor Abschluss deiner Versicherung aufgetreten sind oder sich entwickelt haben.

In einigen Situationen fällt die Wartezeit weg.

Die Wartezeit entfällt immer, wenn

  • dein Hund oder deine Katze eine Verletzung durch ein plötzliches Ereignis erleidet (zum Beispiel Unfall oder Trauma),
  • du direkt von einer anderen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Versicherungsnehmer bei Agria eine gleichwertige Versicherungsdeckung überträgst und der betreffende Schaden dort versichert gewesen wäre.

Für Welpen und Kitten kann die Wartezeit ebenfalls entfallen, zum Beispiel wenn:

  • der Welpe bereits über seine Mutter durch eine Zucht-Krankenzusatzversicherung bei uns versichert war und direkt im Anschluss von dir als neuem Welpenkäufer weiterversichert wird,
  • dein Welpe in Deutschland geboren und bei einem anerkannten Zuchtverein gemeldet ist und innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt, spätestens aber im Alter von 4 Monaten, versichert wird und ein aktuelles tierärztliches Attest vorliegt.

Für Katzenwelpen gilt dasselbe:

Wenn sie beim 1.DEKZV e.V. oder einem anderen zugelassenen Verband registriert sind, rechtzeitig versichert werden oder ein tierärztliches Attest vorliegt, entfällt die Wartezeit ebenfalls.