Hund schnüffelt an Katze
Wie, wann, warum? - Wir erklären es dir!

Wartezeit bei deiner Tierversicherung

Für deine Hunde-, Pferde- oder Katzenversicherung gilt eine Wartezeit von 20 Tagen bei Krankheiten. Bei Unfällen besteht ein sofortiger Versicherungsschutz. Dies bedeutet, dass die Versicherung keine Krankheiten abdeckt, die innerhalb von 20 Tagen nach Inkrafttreten der Versicherung aufgetreten sind oder sich zu entwickeln begonnen haben.

Wartezeiten im Versicherungsvertrag

Generell findest du alle Informationen zu Wartezeiten in den Versicherungsbedingungen des Produktes deines Tieres.

Die Versicherung gilt grundsätzlich nicht für Krankheiten, Verletzungen oder andere Schadensereignisse, die schon vor Abschluss deiner Versicherung aufgetreten sind oder sich entwickelt haben.

Warum gibt es überhaupt Wartezeiten in der Tierversicherung?

Wartezeiten helfen dabei, die Beiträge für alle fair und bezahlbar zu halten. Mit einer kurzen Wartefrist können wir sicherstellen, dass Tiere versichert werden, wenn noch keine Krankheitsanzeichen vorliegen.

Die Beiträge können unter anderem durch Wartezeiten langfristig stabil und bezahlbar bleiben und wir können jedem Tier unabhängig von Rasse oder Vorgeschichte den Zugang zur Versicherung ermöglichen. Wartezeiten sind also ein wichtiger Beitrag zu mehr Fairness, Sicherheit und Solidarität für alle Tierbesitzer.

Deinen Welpen ohne Wartezeit versichern:

Die 20-tägige Wartezeit entfällt, wenn

  • dein Hundewelpe oder Katzenwelpe in Deutschland geboren ist und
  • frühzeitig (Hundewelpen spätestens bis zur 12. Woche, Katzenwelpen bis zum vierten Monat) bei uns versichert wird und
  • eine gültige tierärztliche Bescheinigung („Veterinärbescheinigung Welpe“) vorliegt, welche bis zu sieben Tage vor oder nach Versicherungsbeginn ausgestellt werden kann und keine gesundheitlichen Anmerkungen enthält und
  • die empfohlenen Impfungen (Core-Impfungen) bis zu diesem Zeitpunkt erhalten wurden (StIKoVet-Empfehlung).

Außerdem entfällt die Wartezeit für:

  • Welpen, die bereits beim Züchter durch uns versichert waren und lückenlos weiterversichert werden,
  • Welpen, bei denen die Mutter eine aktive Zucht-Krankenversicherung bei uns hat und die bei Übergabe oder spätestens mit vier Monaten abgesichert werden.

Wartezeiten in der Pferde-Krankenversicherung

Unsere Pferde-Krankenversicherung Grundschutz und Premium hat eine Wartezeit von 20 Tagen. Für Fohlen gilt eine verkürzte Wartezeit von 8 Tagen. Während dieser Zeit übernimmt die Versicherung keine Kosten für neu auftretende Krankheiten und Verletzungen.

Ausnahmen: Die Wartezeit entfällt bei:

  • Akuter Kolik
  • Frakturen
  • Verletzungen durch plötzliche äußere Gewalteinwirkung
  • Glässersche Krankheit (Hämophilus parasuis)
  • Rippenfellentzündung (Pleuritis)
  • Krankheiten oder Verletzungen, die durch Verkehrsunfall, Brand oder Ertrinken entstehen

Wichtig bei Osteochondrose bzw. „Chips“: Eine Erstattung für osteochondrale Fragmente („lose Knochenstücke“) und Osteochondrose erfolgt nur, wenn das Pferd entweder:

  • vor dem Alter von 30 Tagen bei Agria versichert wurde und der Versicherungsschutz durchgehend besteht,
  • oder das Pferd mindestens 24 Monate ununterbrochen bei Agria versichert war, ohne vorher Symptome zu zeigen. Außerdem muss der Tierarzt bestätigen, dass die Erkrankung beim Pferd bereits Symptome verursacht.

Diese Regelungen gelten für Grundschutz und Premium gleichermaßen.

Wartezeiten in der Hunde- und Katzen-Krankenversicherung

Wartezeiten in der Hunde-Krankenversicherung

In unseren Tarifen Komfort und Premium gilt eine allgemeine Wartezeit von 20 Tagen für Krankheiten. Das bedeutet: Krankheiten, die in dieser Zeit neu entstehen oder sich entwickeln, sind nicht versichert.

Besondere Wartezeiten gelten für:

  • Kreuzbandrisse & degenerative Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen:
    Für Hunde, die nach dem 4. Lebensmonat versichert werden, beträgt die Wartezeit 12 Monate. In diesem Zeitraum sind Erstattungen für diese Diagnosen auf maximal 300 € begrenzt.

  • Zahnerkrankungen:
    Hunde, die bereits vor dem 4. Lebensmonat bei uns versichert wurden und deren Versicherungsschutz lückenlos besteht, profitieren davon, dass die besondere Wartezeit von 12 Monaten entfällt.

  • Verdeckte Mängel & angeborene Krankheiten:
    Auch hierfür gilt eine besondere Wartezeit von 12 Monaten, wenn Beschwerden oder eine Diagnose innerhalb des ersten Versicherungsjahres auftreten. Diese Wartezeit entfällt, wenn dein Hund bereits vor dem vollendeten 4. Lebensmonat mit passendem Schutz versichert wurde und der Versicherungsschutz seither ununterbrochen besteht.

Wartezeiten in der Katzen-Krankenversicherung

In unseren Tarifen Komfort und Premium gilt eine allgemeine Wartezeit von 20 Tagen für Krankheiten. Das bedeutet: Krankheiten, die in dieser Zeit neu auftreten oder sich entwickeln, sind nicht erstattungsfähig.

Besondere Wartezeiten gelten für:

  • Zahnerkrankungen:
    Katzen, die bereits vor dem 4. Lebensmonat bei uns versichert wurden und deren Versicherungsschutz lückenlos besteht, profitieren davon, dass die besondere Wartezeit von 12 Monaten entfällt.

  • Patellaluxation & Hüftgelenkserkrankungen:
    Für Katzen, die nach dem 4. Lebensmonat versichert werden, gilt für diese Diagnosen ebenfalls eine besondere Wartezeit von 12 Monaten. In diesem Zeitraum sind Erstattungen auf maximal 300 € begrenzt.

  • Verdeckte Mängel & angeborene Krankheiten:
    Für Katzen, die nach dem 4. Lebensmonat versichert werden, besteht eine besondere Wartezeit von 12 Monaten. Behandlungskosten für verdeckte Mängel oder angeborene Krankheiten, die innerhalb des ersten Versicherungsjahres Beschwerden verursachen oder diagnostiziert werden, sind in diesem Zeitraum nicht abgedeckt.

 

Die Wartezeit von 20 Tagen entfällt immer, wenn

  • dein Hund, deine Katze oder dein Pferd eine Verletzung durch ein plötzliches Ereignis erleidet (zum Beispiel Unfall oder Trauma),
  • du direkt von einer anderen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Versicherungsnehmer bei Agria eine gleichwertige Versicherungsdeckung überträgst und der betreffende Schaden dort versichert gewesen wäre.