Eine Hunde-Krankenversicherung soll auch bei hohen Tierarztkosten bezahlbar bleiben. Deshalb sind bestimmte Behandlungen ausgeschlossen oder nur unter besonderen Voraussetzungen erstattungsfähig. So können wir umfangreichen Versicherungsschutz anbieten und gleichzeitig die Beiträge möglichst bezahlbar halten.
Generell ausgeschlossen sind beispielsweise:
-
Angeborene Erkrankungen
-
Bestimmte alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Goldimplantate
-
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Spezialfutter
-
Behandlungen von Verhaltensstörungen
-
Bestimmte Infektionskrankheiten bei fehlender empfohlener Core-Impfung
-
Verwaltungsgebühren und medizinisch nicht notwendige Leistungen
Besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen gelten unter anderem für:
-
Bestimmte Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen
-
Kastrationen und bestimmte plastische Operationen
-
Prothesen und weitere spezielle Hilfsmittel
-
Rassespezifische Erkrankungen und Eingriffe
Welche Leistungen im Einzelnen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, erfährst du in unseren Versicherungsbedingungen.