Innerhalb des Unternehmens gibt es Kontrollen und Verfahren, die darauf abzielen, Fehlverhalten und betrügerische Handlungen aufzudecken und zu verhindern. Doch selbst die wirksamsten Kontrollen können uns nicht vollständig vor allen möglichen Unregelmäßigkeiten schützen. Wir bei Agria ermutigen Sie daher, uns Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten zu melden.
Was kann ich melden?
Wenn Sie ein Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten vermuten, können Sie Ihren Verdacht über unsere Whistleblowing-Funktion melden. Sie müssen keine Beweise vorlegen, aber alle Meldungen sollten in gutem Glauben gemacht werden.
Sie haben die Wahl, Ihren Verdacht offen oder anonym zu melden. Je klarer Sie das Problem beschreiben können, desto leichter können wir beurteilen, ob ein Verstoß vorliegt. Alle Meldungen und Nachrichten werden streng vertraulich behandelt und die Untersuchung wird mit größter Sorgfalt und Respekt für Ihre Privatsphäre durchgeführt.
Solange die Informationen nicht offenkundig und absichtlich falsch sind, werden Sie für Ihre Meldung nicht benachteiligt oder bestraft.
Kundenbeschwerden oder individuelle Streitigkeiten gelten nicht als Whistleblowing und sollten hier nicht gemeldet werden.
Wie kann ich mich melden?
Am einfachsten ist eine Meldung per Brief oder Telefon, aber Sie können auch anrufen und ein persönliches Gespräch vereinbaren. Sie müssen kurz beschreiben, was passiert ist und was Ihrer Meinung nach falsch gelaufen ist.
Geben Sie keine sensiblen persönlichen Informationen über Personen an, die Sie in Ihrem Fall erwähnen, es sei denn, sie sind für die Beschreibung Ihres Falles notwendig.
Telefon
Wenn Sie uns direkt anrufen möchten, verwenden Sie bitte die nachstehenden Kontaktinformationen:
My Schnitzer
Tel. : +46 8-519 17 678
Formular
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Bitte senden Sie das Formular an die Compliance-Abteilung unter dieser Adresse:
Länsförsäkringar AB Einhaltung der Vorschriften
Zu Händen: My Schnitzer
Tegeluddsvägen 11-13
106 50 Stockholm
Da die übermittelten Informationen streng vertraulich behandelt werden, bitten wir Sie, zunächst Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten anzugeben, damit wir eingehende Fälle bestätigen und weiterverfolgen können.
Berichterstattung an die zuständige Behörde
Es ist möglich, Whistleblowing entweder wie oben beschrieben bei uns oder bei einer zuständigen Behörde zu melden. Bitte melden Sie sich zunächst bei uns. Wenn wir nicht reagieren oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine unmittelbare Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit besteht, oder wenn eine Meldung an uns das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen oder unwirksamen Abhilfemaßnahmen mit sich bringen würde, können Sie sich an die unten genannte zuständige Behörde wenden:
Für weitere Informationen über die zuständigen Behörden klicken Sie bitte hier:
Behörden sollen Whistleblowing-Funktionen einrichten - Regeringen.se
Meldungen über den Verdacht, dass ein Unternehmen oder eine Privatperson gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften verstoßen hat, die in den Zuständigkeitsbereich von Finansinspektionen fallen, können über den unten stehenden Link gemeldet werden:
https://www.fi.se/sv/om-fi/kontakta-oss/visselblasare/
Meldungen über Fehlverhalten im Bereich Produktsicherheit und Produktkonformität oder Fehlverhalten, das nicht in die Zuständigkeit einer anderen zuständigen Behörde (aus der Liste im obigen Link) fällt, müssen der schwedischen Behörde für Arbeitsumwelt gemeldet werden:
https://www.av.se/om-oss/visselblasarlagen/